Altgerbung:
Die Altgerbung wird nach altem Verfahren unter ausschließlicher Verwendung von Eichen- und Fichtenrinden als Gerbstoffe durchgeführt.
Um eine gleichbleibende Qualität des altgrubengegerbten Leders zu gewährleisten, sind für dieses Herstellungsverfahren nachstehende Vorschriften sowohl seitens der im Altgerberverband zusammengeschlossenen Gerber (in den Verbandssatzungen) als auch seitens des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung im Deutschen Normenausschuss (in der RAL-Bezeichnungsvorschrift 061A) festgelegt worden:
Die Einhaltung dieser RAL-Vorschriften wird von staatlichen Instituten überwacht. Nach dem Altgerbungsverfahren werden sog. Sohlleder und Vacheleder hergestellt.
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