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Gieß-Zurichtung Gießzurichtung

Aus der Oberflächenbeschichtung von Holz wurde das Gießverfahren für die Lederzurichtung übernommen. Hierbei wird die aufzutragende Zurichtflüssigkeit aus einem Vorratsgefäß in einen Verteilerkasten gepumpt, den sie kontinuierlich durchfließt. Der Verteilerkasten kann ringsum geschlossen oder oben offen sein. Bei dem geschlossenen Maschinensystem befindet sich am Boden des Verteilerkastens ein in seiner Öffnungsweite variierbarer Schlitz. Bei dem offenen System ist an der vorderen Oberkante eine traufenartige Gießlippe angebracht, über die ein Teil der Zurichtflüssigkeit überfließen kann.

Bei beiden Systemen tritt eine dosierbare Menge der Flüssigkeit aus dem Verteilerkasten aus und bildet einen in freiem Fall herabgleitenden flüssigen Vorhang. Durch diesen senkrecht fallenden Vorhang wird das waagerecht liegende Leder mit Hilfe eines schiebenden und eines ziehenden Transportbandes hindurchgeschoben. Dabei wird es in einem Guss mit der Zurichtflotte bedeckt.

Die Gieß-Zurichtung arbeitet mit sehr nassem Auftrag. Sie wendet von allen Auftragstechniken die größte Flüssigkeitsmenge an. Deren Dosierung wird durch die Viskosität der Gießflotte und durch die Durchlaufgeschwindigkeit des Leders reguliert. Eine weitere Reguliermöglichkeit besteht in der Fallhöhe des Gießvorhangs. Je tiefer die Flüssigkeit aus dem Verteilerkasten auf das Leder herabfällt, um so mehr wird der Vorhang durch sein zunehmendes Eigengewicht ausgezogen und um so dünner wird entsprechend die Flüssigkeitswand. Der Reguliermöglichkeit sind jedoch Grenzen gezogen, die sich durch folgende Faktoren ergeben:

Vorbereiten und Einstellen der Gießflotte, Regulieren des Gießvorhangs, Bereithalten der erforderlichen Vorratsmenge an Gießflüssigkeit und vor allem das Reinigen der Maschine bei Umstellung auf andere Farbnuancen erfordern hohen Material- und Arbeitsaufwand. Die Zurichtung mit der Gießmaschine ist daher nur dann rentabel, wenn große Partiemengen bearbeitet werden können. Die Rentabilitätsgrenze liegt etwa bei mindestens 10 000 m² Zurichtfläche mit der gleichen Gießflotte. Die Gießzurichtung wird deshalb bevorzugt für solche Aufträge herangezogen, welche von der Farbgestaltung des zuzurichtenden Leders unabhängig sind, z. B. für farblose Narbenimprägnierungen oder für farblose Schlusslacke bei Zurichtungen in bunten Farbtönen oder auch für Schwarz- oder Weißzurichtung.

Der Anwendung des Gießverfahrens für die Lederzurichtung sind weiterhin Grenzen gesetzt durch die Beschaffenheit des Leders. Das an den flüssigen Gießvorhang herangeführte Leder muss diesen bei Durchlauf durch die Maschine durchstoßen. Dabei muss ein nicht unbeträchtlicher Widerstand überwunden werden. Für die Gieß-Zurichtung kann daher nur Leder verwendet werden, das genügend fest und schwer auf dem Transportband liegt. Zu weiches Leder, etwa vom Typ eines leichten Bekleidungsleders oder auch Polsterleders, kann den Gießvorhang nicht durchstoßen. Es staucht sich zusammen, bildet Wellen oder unregelmäßige Falten und reißt den Gießvorhang auf. Leichtes Ziegen- oder Schafleder wird, selbst wenn es genügend steif ist, mit der den Gießvorhang berührenden Kante nach oben gedrückt und rollenartig zurückgeschoben. Es wird dabei auf der Rückseite, die normalerweise sauber bleiben soll, stark verschmutzt. Am besten hat sich der Einsatz von Rindlederhälften für kräftigeres Schuhoberleder für die Zurichtung auf der Gießmaschine bewährt. Gleichmäßiger Durchlauf durch die Gießmaschine ist am besten bei glatter Lederoberfläche gewährleistet. Stärkere Rillen, etwa bei geschrumpftem oder gepreßtem Narben, können Luftwirbel am Gießvorhang hervorrufen, so dass dieser zu flattern beginnt oder aufreißt.



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