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149 Qualitätssicherung von Möbelledern und Ledermöbeln im Jahr 1980

149 Qualitätssicherung von Möbelledern und Ledermöbeln
Februar 1980

SONDERDRUCK aus LEDER- und HÄUTEMARKT „Gerbereiwissenschaft und Praxis„ Februar 1980
Qualitätssicherung von Möbelledern und Ledermöbeln - Von Dipl.-Chem. J. Lange
Abteilung Materialprüfung der Westdeutschen Gerberschule Reutlingen


Die Untersuchung von Möbelledern

nach deren Fertigstellung in der Lederfabrik und vor der Verarbeitung zu Polstermöbeln ist im Laufe der Jahre zu einer selbstverständlichen Praxis geworden. Der Wunsch dieser eng zusammenarbeitenden Industriezweige ging dahin, gemeinsame Qualitätswerte festzulegen, um ein Leder vor seiner Verarbeitung auf die Gebrauchstüchtigkeit prüfen zu können. Auch der Lederhersteller selbst muß vor allen Dingen bei Neuentwicklungen in der Lage sein, entsprechende Untersuchungen durchführen zu können, die es ermöglichen, das Produkt schnell und umfassend beurteilen zu können. Der Fachverband der Polstermöbelindustrie e. V. und der Verband der Deutschen Lederindustrie e. V. haben jeweils für ihre Verbandsbereiche Fachkommissionen gebildet und diese beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Westdeutschen Gerberschule Reutlingen Güterrichtlinien für Möbelleder zu erstellen. Dazu wurden einmal die vorhandenen zahlreichen Prüfergebnisse aus dem Polstermöbelbereich herangezogen und zusätzlich weitere Untersuchungen durchgeführt. Nach einigen gemeinsamen Arbeitssitzungen beider Kommissionen wurden diese Güterrichtlinien im Jahr 1979 verabschiedet.


Quality Assurance for Furniture Leathers and Leather Furniture The assessment of furniture leathers after their fabrication in the leather factory and prior to upholstery furniture manufacture has over the years become a common practice. The desire of this closely cooperating industrial unit was directed towards establishing unified quality Standards, so that a leather could be tested for its wearing properties before it is made into the finished article. The leather manufacturer himself must, especially in the case of new develop-ments.also be able to carry out the requisite tests, which enable the product to be assessed quickly and comprehensively. The Upholstery Furniture Industry Trade Federation and the Leather Industry Fede-ration have formed working committees to represent their members and have instructed them to develop, in conjunction with the West German Tanning School, Guidelines for furniture leather. For this pur-pose the large number of available test results on upholstery furniture were collated and further additional tests were carried out. After several combined meetings of both working committees these Guideiines were finalised in 1979.


Garantie de qualite pour les cuirs d'ameublement et les meubles en cuir L'etude des cuirs destines ä l'ameublement, apres leur fabrication en tannerie, et avant leur transformation en mobilier en cuir, est devenue une pratique courante au fil des ans. Le souhait de ces deux branches industrielles, travaillant en etroite Cooperation, est d'etablir ensemble des valeurs de qualite, afin de pouvoir tester l'aptitude ä l'emploi d'un cuir avant qu'il ne soit trans-forme. Le tanneur lui-meme doit etre en mesure, surtout dans le cas de fabrications nouvelles, d'effectuer les essais qui permettent de juger rapidement et completement le produit. — L'Association des fabricants de meubles, et l'Association des industriels du cuir ont, chacune dans son domaine, cree des commissions techniques et leur ont confie le täche d'etablir des specifications pour les cuirs d'ameublement, en Cooperation avec l'Ecole de Tannerie de Reutlingen. Pour ce faire, les resultats des tres nombreux essais realises dans le domaine du meuble ont ete utilises, auxquels sont venues s'ajouter de nouvelles series d'essais. — Apres quelques reunions de travail communes des deux commissions, ces specifications ont ete arretees en 1979.


Normas de calidad de curtidos para tapiceria y muebles de cureo El estudio de los curtidos para tapiceria despues de su terminaciön en la fäbrica de curtidos y antes de transformarloj en muebles tapi-zados ha llegado a ser una practica normal en el curso de los anos. El deseo de estas dos ramas industriales estrechamente relaciona-das tendiö a ejtablecer unos comunes valores de calidad, para poder comprobar la idoneidad de un cuero antes de su transfor-maciön. Tambien el propio fabricante de curtidos, sobre todo en el caso de nuevos desarrollos, debe estar en condiciones de poder efectuar los estudios adecuados que le permitan evaluar räpida y de forma completa la idoneidad del producto. La Asociaciön ae Fabricantea de Muebles Tapizados y la Asociaciön Alemana de la Industria del Cuero constituyeron sendas Comisiones especiaiizadas en sus respectivos campos de acciön y a estas Comisiones se les pidiö que, en colaboraciön con la Escuela de Teneria de Reutlingen, establecieran unas directrices de calidad para el cuero de tapiceria. Para ello se ha recurrido, por una parte, a los abundantes resul-tados de ensayos ya existentes en el campo de los muebles tapizados y se han realizado, ademäs, otros estudios. Despues de algunas reuniones de trabajo en comün, ambas Comisiones han aprobado estas directrices de calidad en 1979.


GÜTERICHTLINIEN 1980

Leder für Möbel Der Fachverband der Polstermöbelindustrie e. V., Herford, und der Verband der Deutschen Lederindustrie e. V., Frankfurt am Main, erkennen die nachstehend festgelegten Mindestanforderungen als Güterichtlinien für Möbelleder an. Die beiden Verbände sind bemüht, innerhalb ihres Mitgliederkreises darauf hinzuwirken, daß diese Güterichtlinien in ihrer Gesamtheit bei Verträgen zugrundegelegt werden. Mit diesen Güterichtlinien soll eine Geschäftsgrundlage geschaffen werden, die den Mitgliedern der beiden Parteien Aufschluß hinsichtlich von Mindestanforderungen gibt, die an Möbelleder zu stellen sind, um eine ausreichende Gebrauchstauglichkeit zu erreichen.

1.0. Geltungsbereich

Die Mindestanforderungen und Prüfverfahren nach diesen Güterichtlinien gelten für Leder, das im Sitz- und Polstermöbelbau verwendet wird (im folgenden kurz Möbelleder genannt); sie gelten nicht für Blankleder.

2.0. Begriffe

Die beteiligten Verbände übersenden auf Anfrage eine Zusammenstellung der wichtigsten Begriffe für Möbelleder.

3.0. Mindestanforderungen

3.1. Allgemeines

Alle in dieser Richtlinie angeführten Werte sind einzuhalten; die erreichten Werte sind anzugeben. Vereinbarungen über den Probenumfang bleiben den Vertragspartnern vorbehalten.

Prüfung

3.2. Lichtechtheit

DIN 54004 (Anlehnung) JUF 402
Die Belichtungsbedingungen sind gemäß Abschnitt 3.2.3.1. der Norm (Ausgabe 04.66) zu wählen.

Mindestanforderungen

Für Glattleder & Rauhleder
mindestens Stufe 3 (Lichtechtheitstyp 3)
Sollte bei der Lichtechtheitsprüfung eine Änderung des Farbtons im Sinne von DIN 54004, Abs. 7.6 auftreten, so ist dies zusammen mit der Lichtechtheitsnote anzugeben. Weiße Leder dürfen nach dreitägiger (Dunkel-)Lagerung bei 50° C keine Vergilbung zeigen.

3.3. Bestimmung der Reibechtheit der Färbung und Zurichtung

DIN 53339 JUF 450
Beurteilung der Anfärbung des Filzes mit dem Graumaßstab DIN 54002
Prüfung der Beschädigung der Oberfläche nach DIN 53339 Abschnitt 8.2. (Ausgabe 01.78) Filz trocken Filz naß Filz mit alkalischer Schweißlösung (pH 9) angefeuchtet Kontraststufe des Graumaßstabes nach DIN 54002.

Glattleder & Rauhleder
Anzahl der Reibtouren 50 500 20 80 50 20

3.4. Dauerfaltverhalten

DIN 53340 JUP 20 - Flexometer - mindestens 20 000 Faltungen ohne Veränderungen der Lederoberfläche.

3.5. Haftung der Zurichtung

JUF 470 — mindestens 2,00 N/10 mm (Mittelwert). Die unter dem Mittelwert von 2,00 N/10 mm liegenden Einzelwerte sind auszuweisen.

3.6. Weiterreißkraft

DIN 53329 (Entwurf 11. 76) mindestens 20 N, bezogen auf 1,0 mm Lederdicke.

3.7. pH-Wert

des wäßrigen Auszuges DIN 53312 JUC 11 - mindestens 3,5

3.8 Färbung

Das Leder muß im Querschnitt tief eingefärbt sein. Der Farbton des Querschnittes muß dem Farbton der Oberseite angepaßt sein, soweit ein Farbunterschied als Modeeffekt nicht gewollt ist.

ERLÄUTERUNGEN

Die vorliegenden Güterichtlinien für Möbelleder wurden vom Fachverband der Polstermöbelindustrie e.V., Herford, und dem Verband der Deutschen Lederindustrie e. V., Frankfurt am Main, in Zusammenarbeit mit der Gerberschule Reutlingen erstellt.

Sie gelten zunächst für eine Dauer von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Frist werden die inzwischen gewonnenen Erfahrungen ausgewertet. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Leder ein Naturwerkstoff ist, sehen es die beteiligten Kreise als zweckmäßig an, das Oberflächenbild (Farbton und Zurichtung) anhand von Mustern, die sich sowohl auf die einzelne Haut als auch auf die Partien beziehen, zu vereinbaren. Art und Umfang der zulässigen Abweichungen können durch sogenannte Toleranzmuster vereinbart werden.

Zur Prüfung der Reibechtheit (Abschnitt 3.3) werden für Rauhleder Parallel-Versuche gefahren mit folgender Tourenzahl: Filz trocken: 100 Filz naß: 40 Bei Filz mit alkalischer Schweißlösung (pH 9) angefeuchtet, wird eine Touren-Anzahl 20 beibehalten. Die Experten sehen sich zur Zeit außerstande, eine praxisnahe und gleichzeitig reproduzierbare Prüfmethode für die Kratzfestigkeit von Möbelleder anzugeben. Der bisher in der Praxis übliche „Mark-Test“ (eine Münze wird unter Druck über die Lederoberfläche geführt) ist zwar einfach, liefert jedoch keine vergleichbaren Ergebnisse.

Die Prüfinstitute sind bemüht, innerhalb der oben genannten Frist von zwei Jahren eine brauchbare Prüfmethode zu erstellen und die Prüfergebnisse entsprechend auszuwerten. Ergänzungsbemerkungen zu den Prüfpunkten 3.2. bis 3.8. Grundsätzlich ist festzustellen, daß die Probennahme der Leder nach DIN 53302/1/2 zu erfolgen hat, die Probenvorbereitung für die physikalische Prüfung nach DIN 53303/1 und für die chemische Prüfung nach Din 53303/2. Bei Entnahme aus geschädigten Polstermöbelteilen sollte die Untersuchung nur an noch intakten angrenzenden Lederteilen oder an Ledern der Nahteinschläge auf der Innenseite vorgenommen werden. Für die ordnungsgemäße Klimatisierung der Leder kann sowohl das Klima von 20° C und 65% relativer Luftfeuchtigkeit gewählt werden, als auch die neuen Klimatisierungsbedingungen bei 23° C und 50% relativer Luftfeuchtigkeit. Wichtig ist, daß im Prüfbericht die gewählten Klimabedingungen anaegeben werden.


Zu 3.2. Die Bestimmung der Lichtechtheit

wird in Anlehnung an die DIN 54004 - Prüfung der Farbechtheit von Textilien - mit künstlichem Tageslicht durchgeführt. Es wird der Lichtechtheitsmaßstab (Internationale Wollblauskala) zur Bestimmung des Lichtechtheitstyps verwendet. Sollten sich Änderungen nach DIN 54004, Abschnitt 7.6., ergeben, so werden sie entsprechend beschrieben,nach DIN 54004 z. B. mit den Abkürzungen

H schwächer (d. h. heller) D stärker (d. h. dunkler).


Zu 3.3. Zur Bestimmung der Reibechtheit

von Färbungen und Zurichtungen sind das in der DIN 53339 beschriebene Gerät sowie die genormten Prüffilze zu verwenden (Bilder Nr. 1—3). Das Leder wird zur Prüfung 10% gedehnt, damit während der Bestimmung der Reibechtheit keine Faltenbildung auftritt. Eine eventuelle Beschädigung der Oberfläche ist neben der Angabe der Kontraststufe des Graumaßstabes im Prüfzeugnis zu beschreiben. Zur Prüfung mit alkalischer Schweißlösung wird die Lösung nach Grassmann/Stadler verwendet (Zeitschrift „Das Leder„, 4. Jahrgang 1953, S. 219). Das Leder ist bei der Prüfung mit nassem und schweißfeuchtem Filz erst nach dem Auftrocknen zu beurteilen.


Zu 3.4. Die Prüfung des Dauerfaltverhaltens

(Bilder Nr. 4-6) ist der Norm entsprechend im Klimaraum durchzuführen. Bei dieser Prüfung handelt es sich im wesentlichen um eine Untersusuchung von auf dem Leder vorhandenen Zurichtungen und nicht um das Leder selbst. Daher ist die Prüfung der


3.5. Haftung der Zurichtung

nur als ergänzende Prüfung zum Dauerfaltverhalten anzusehen und in der Bewertung entsprechend einzustufen. Die Haftung der Zurichtung darf nicht an Proben vorgenommen werden, deren Deckschicht in irgendeiner Weise verletzt ist, da der Kleber sich sonst im Leder selbst verankert.


3.6. Für die Bestimmung der Weiterreißkraft

wird bei Möbelledern bevorzugt der unter Punkt 5 in der genannten Norm beschriebene Schenkel-Weiterreißversuch angewendet. Die Dickenmessung des Leders erfolgt nach DIN 53326. Es ist vorgesehen, anstelle der Weiterreißkraft die auf die Dicke des Materiales bezogene Weiterreißfestigkeit in N/cm nach Erscheinen des Weißdruckes dieser Norm zu verwenden.


Zu 3.7. Bei der Bestimmung des pH-Wertes

des wäßrigen Auszuges des Leders ist beim Unterschreiten des Mindest-pH-Wertes von 3,5 die dann in dieser Norm vorgeschriebene Differenzzahl anzugeben.


Zu 3.8. Bei der Prüfung der Einfärbung

des Leders über die gesamte Dicke ist davon auszugehen, daß die einzelnen Farbstoffkomponenten, die die Endfarbe des Leders auf der Oberfläche ergeben, nicht vollständig gleichmäßig das Leder durchdringen,so daß geringe Farbabweichnungen (meist Aufhellungen) im Leder selbst in tieferen Schichten vorhanden sein können.Trotzdem läßt sich noch deutlich erkennen, ob das Leder im Querschnitt tief eingefärbt ist oder nicht.





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