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Häute und Felle konservieren nach dem Abzug

Häute und Felle konservieren nach dem Abzug

Mikroorganismen spielen in den verschiedenen Stadien der Lederherstellung eine Rolle. Sie lösen teils erwünschte Vorgänge aus, wie z. B. Haarlockerung beim Schwitzen, bei der bakteriellen Säurebildung in den Auszügen pflanzlicher Gerbstoffe usw., in anderen Stadien ist dagegen ihre Entwicklung unerwünscht. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung von Bakterien mit proteolytischer Wirksamkeit auf die tierische Haut während der Lagerung nach Abzug vom Tierkörper. Daher muss gerade in diesem Stadium die Haut gegen die Einwirkung von Mikroorganismen geschützt werden.

Das heute hauptsächlich in der Welt verwendete Verfahren, um Rohhäute vom Zeitpunkt des Abzuges vom Tierkörper bis zur Einarbeitung in der Gerberei zu konservieren und damit gegen die schädliche Einwirkung von Bakterien zu bewahren, ist die Behandlung mit Kochsalz. Anderen Verfahren, wie dem Trocknen oder dem Pickeln (Behandlung mit Salz und Säure), kommt nur untergeordnete Bedeutung, namentlich für Kleintierfelle, zu. Die konservierende Wirkung des Salzes ist in erster Linie auf eine Entwässerung der Haut durch das Salz, weniger auf eine sterilisierende Wirkung desselben zurückzuführen, da Kochsalz lediglich das Bakterienwachstum zu hemmen, keinesfalls aber völlig zu unterbinden oder gar die Bakterien abzutöten vermag. Die Salzkonservierung wird in Europa meist in Form der Trockensalzstreuung durchgeführt, bei der die Häute möglichst rasch nach dem Abzug vom Tierkörper ausgebreitet, mit festem Salz in Mengen von 35 bis 40% vom Grüngewicht bestreut und dann flach ausgebreitet, in Stapeln zunächst 3 Wochen in möglichst kühlen Räumen gelagert werden, wobei gleichzeitig eine konzentrierte Salzlake abfließt. Diese Zeit ist erforderlich, um eine gute Durchdringung der Haut mit Salz und, damit zusammenhängend, eine gute Entwässerung zu erreichen.


Informationen zur praktischen Rohwarenkonservierung

1. Einfrieren

Das Fell muss nach dem Abbalgen (alle Knochen und Knorpel entfernen) sofort eingefroren werden. Für die Anlieferung an eine Gerberei, entnehmen Sie bitte das Fell erst kurz vorher dem Gefrierschrank und geben Sie das Fell schnellst möglichst bei Ihrer Gerberei ab. Besonders in der warmen Jahreszeit sollten Sie das eingefrorene Fell in einer Kühltasche transportieren.

2. Trocknen

Geeignet für Felle, die von Natur aus nicht viel Fett haben, wie:
Kaninfelle, Marderfelle, Iltisfelle und Bisamfelle.

Die Trocknung sollte an einem luftigen, nicht zu warmen Ort im Schatten mit der Fleischseite nach Außen erfolgen. Bitte setzen sie das Fell keiner direkten Sonneneinstrahlung aus und legen sie das Fell nicht über die Heizung. Sie können das Fell faltenfrei auf einem Brett aufspannen/nageln oder im runden Zustand über einen Spannbügel ziehen. Knochen und Knorpel müssen aus den Pranten, Lunten und Ohren entfernt werden, da Knochen und Knorpel nicht gegerbt werden können.

Achtung: Rohfelle sollen niemals mit Wasser gewaschen oder eingeweicht werden!!

2. Salzen (häufigste Methode)

Hauptsächlich geeignet für folgende Fellarten:
Kalb- und Rinderfelle, Ziegen und Zickelfelle, Schaf- und Lammfelle, Wildschweinfelle, Dachsfelle, Hirschfelle, Rehfelle, Rentier- und Elchfelle. Knochen und Knorpel müssen aus den Pranten, Lunten und Ohren entfernt werden, da Knochen und Knorpel nicht gegerbt werden können. Selbst unter normalen Bedingungen muss damit gerechnet werden, dass ein unkontrollierbarer Bakterienwachstum schon nach ca. 2 Stunden im Anschluss an die Schlachtung erfolgen kann. Unter warmen Bedingungen entsprechend früher. Darum ist die sofortige Kühlung notwendig und sollte bei 4 – 7°C erfolgen. Das gleichzeitige Aufhängen zum Abtropfen des Blutes ist wichtig. Wenn nicht gekühlt werden kann muss mit Salz konserviert werden um dadurch einen bakteriellen Befall der Haut zu vermeiden. Der bakterielle Befall führt zu Zerstörung der Haut (Fäulnis) und damit zur Unverwertbarkeit von Pelz oder Leder. Um einen guten Entwässerungseffekt zu haben und um damit den Wassergehalt der Haut so weit zu reduzieren damit kein Bakterienwachstum stattfinden kann, muss unbedingt auf eine richtige Konservierung geachtet werden. Jegliche Rohware muss mit 40 - 50 % Salz bezogen auf das Hautgewicht gesalzen werden. Das ist mehr als 1cm Salz auf der Fleischseite der Haut.

Die Haut kostet Geld und ist wertvoll aber dafür muss man etwas machen

Also eine Haut mit 40 - 50 kg braucht ca. 20 - 25 kg Salz

also ca. ein Sack Salz

Dann muss die Haut fleischseitig ausgebreitet liegen und fleischseitig gesalzen werden. Vorteilhaft ist das Einsalzen einer Haut wenn die Haut in der Mitte entlang der Rückenlinie etwas erhöht liegt damit ein Ablaufen nach Außen erleichtert wird. Das Salz darf kein normales Speisesalz sein sonst entsteht eine Salzkruste die sich nicht mehr löst und den gewünschten Effekt der Dehydrierung bringt. 1,5 – 3 mm bis 6 mm Körnung des Salzes ist ideal. Die gesalzene Haut muss dann 1 - 2 Wochen übereinander gestapelt liegen bleiben damit die Salzlake ablaufen kann.

Die Häute dürfen nicht sofort zusammen gelegt werden

Das ist absolut verboten weil die Feuchtigkeit sonst nicht ablaufen kann. Nach 1-2 Wochen, wenn nichts mehr abläuft, dürfen die Häute zusammen geschlagen werden. Vorher aber auf keinen Fall !

Danach kann die Versendung stattfinden oder eine Lagerung bis zu 1/2 Jahr.

Video: Einsalzen der Häute

Hier sehen Sie das Einsalzen von z.B. frischen Rinderhäuten mit Häutesalz (Kochsalz) zur Konservierung für bis zu 6 Monaten Lagerzeit. Ca. 40% Kochsalz bezogen auf das Hautgewicht nach der Schlachtung / Abzug wird dafür benötigt
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selber_gerben_heimgerbung/haeute_und_felle_konservieren_nach_dem_abzug.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/24 19:50 von admin