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Rohhaut als Handelsware

Die Haut als Handelsware

Die in den Schlachthöfen sowie bei Landschlachtungen (Schlachtungen beim Viehhalter) anfallende Rohware - das gilt vorwiegend für Großviehhäute, aber auch für Schaffelle und in kleinerem Ausmaß für Rosshäute - werden von Händlern bzw. Metzgervereinigungen gesammelt, gewogen, konserviert und sortiert.

Die Rohware wird dann i. d. R. über den Rohwarenhandel oder Auktionen (Versteigerungen), vorwiegend aber im freien Handel verkauft. Ziegenfelle können nur über den freien Handel erworben werden.

Auktionen (ehem. Auktionsablauf): An den Handels- und Auktionsstellen wird dann die Rohware zu Losen von gleichartigen Häuten bzw. Fellen, die aus einem Anfallsort stammen, auch Platz genannt und die eine ganz unterschiedliche Anzahl von Häuten bzw. Fellen haben können, zusammengestellt, in Listen erfasst und zum Verkauf bzw. zur Versteigerung angeboten.

In den Listen der zum Verkauf gelangenden Häute bzw. Felle, die nach einheitlichem Schema aufgestellt sind, ist im einzelnen enthalten: Los-Nummer, Stückzahl, Platz, Gewicht, Durchschnittsgewicht, Angabe der Schäden nach A, K, AK, E + N (die N-Schäden sind in der Aufstellung der anderen Schäden enthalten), Dunggewicht, letzter Preis.

Annahme und Sortierung:


Wiegen und Messen von Rohware:

a) Das Gewicht (Grüngewicht) wird folgendermaßen festgestellt:
Die Häute und Felle werden möglichst haartrocken, nach Entfernung noch anhaftender Fleischteile und nach dem Erkalten - vor dem Salzen - gewogen. Für Nässe und evtl. anhaftende Fett- und Fleischteile muss ein entsprechender Abzug gemacht werden. Das so erhaltene Nettogewicht der Rohware wird in die Gewichtslisten eingesetzt. Das Gewicht des anhaftenden Dunges wird abgeschätzt und gesondert angegeben. Der Dung- und Fettanhang bei Kalbfellen ist ebenfalls am Bruttogewicht abzusetzen.

b) Rosshäute, Fohlenfelle usw. werden ohne besondere Streckung von der Oberwurzel bis zur Schwanzwurzel gemessen und nach Längenmaß angeboten.

c) Das Weichgewicht der Rohware muss mindestens 100 % des Grüngewichtes ergeben; geringfügige Abweichungen nach unten bis zu höchstens 2 % sind toleriert.

Die Kennzeichnung von Rohhäuten:

Zur Sicherung des Identitätsnachweises sind die Tiere (Rind) mit Ohrmarken versehen. Ebenfalls können die Häute und Felle mit einem Ursprungszeichen (Häutemarke) versehen werden. Diese Häutemarken bestehen heute meistens aus Kunststoff, aber auch aus Holz. Aus Blech dürfen diese Marken nicht bestehen, da dies zu Schadensfällen an der Rohware (Eisenflecken) führen kann.

Die Sortierung von Rohhäuten:

a) Nach Gewicht sollen sortiert werden:

Großviehhäute

  • bis 14,5 kg
  • von 15 - 24,5 kg
  • von 25 - 29,5 kg
  • von 30 - 39,5 kg
  • von 40 - 49,5 kg
  • von 50 - 59,5 kg
  • von 60 kg und mehr

Für die Sortierung ist das Nettogewicht maßgebend. Das Gefälle ist grundsätzlich nach

  • Kühen
  • Ochsen
  • Bullen
  • Rindern (Färsen)

zu trennen.

Fresserfelle:

Fresserfelle sind Felle von Kälbern, die schon Futter fressen.

Kalbfelle:

Kalbfelle bis einschließlich:

  • 7,5 kg
  • 7,6 - 11,5 kg
  • 11,6 kg - 15,0 kg
  • 15,1 kg und mehr

Rosshäute:

Rosshäute sowie Maulesel-, Esel- und Fohlenfelle werden nach Längenmaß sortiert. Großviehhäute, Fresserfelle, Kalbfelle sowie Rosshäute werden in den übrigen Ländern Europas in ähnlicher Weise sortiert. Auch in den Ländern außerhalb Europas werden diese Hautarten ähnlich sortiert.

Bezeichnung typischer ausländischer Rohware: Es erfolgt hier aber noch eine zusätzliche Einteilung und Bezeichnung nach dem Erzeuger:

Südamerika:

  • Frigorifico
  • Typ-Frigorifico
  • Mataderos
  • Saladeros
  • Campos

USA, Kanada:

  • big packers
  • small packers
  • butcher hides
  • city hides
  • country hides
  • renderer hides

Hier ist noch folgendes zu ergänzen: Für die USA und die skandinavischen Länder, vor allem Norwegen und Schweden:

Aus diesen genannten Gebieten erhält man bei Großviehhäuten solche mit der Bezeichnung „Kips“. Dieser Ausdruck „Kips“ wird nicht nur als Bezeichnung für Zebuhäute (Zebu = Buckelrind) verwendet, sondern ist in diesen speziell angeführten Gebieten eine Bezeichnung einer Gewichtsklasse, die in der Größenordnung ungefähr unseren Fresserfellen entspricht.

Afrika:

Bei Stadtschlachtungen wie Nord- bzw. Südamerika, entsprechend den vorherrschenden Sprachen.

Australien, Neuseeland:

  • meatworks
  • freezers
  • abottoirs

Bei Rindshäuten und Rosshäuten wird handelsüblich ein Unterschied gemacht zwischen Zahmhäuten und Wildhäute.

Zahmhäute:

Das sind alle Häute aus Europa sowie USA und Kanada.

Wildhäute:

Das sind alle Häute der übrigen Länder der Erde.

b) Rotes und schwarzes Gefälle wird grundsätzlich in getrennten Losen versteigert. Rotbuntes Gefälle kann in besonderen Losen angeboten werden oder in das schwarze Gefälle einsortiert werden.

Allgäuer-Häute werden entweder in getrennten Losen angeboten oder in Losen roter Ware deklariert. Häute und Felle mit Kopf (köpfig) und ohne Kopf (unköpfig) werden entweder in getrennten Losen angeboten oder deklariert. Schuss wird getrennt angeboten.

Kleintierfelle:

Bei Kleintierfellen ist weltweit die Sortierung ziemlich einheitlich, es werden in den einzelnen Ländern der Landessprache entsprechende Begriffe verwendet. Im folgenden werden nur die deutschen Richtlinien angegeben.

Schaffellsortierung:

Alter:

Schmaschen (das sind Felle von totgeborenen bzw. frühgeborenen Lämmern sowie von Lämmern, die bis zu 48 Std. alt sind), Lamm, Schaf.

Feinheit der Wolle:

merinoartige Felle, mischwollige Felle, schlichtwollige Felle, Haarschafe (Bastarde, Cabrettas).

Länge der Wolle:

vollwollige, halbwollige, kurzwollige, angewollte, Blößen und Scherlinge.

Gewicht:

pro Stück, pro Dutzend (12 Stück) bei kleinen Fellen bzw. Lammfellen pro 100 Stück.

Farbe:

bunt, einfarbig.

Hier sind noch folgende Begriffe zu erläutern:

Bastard, Cabretta:

Mit diesen Namen werden Felle von Haarschafen (z. B. aus Ostindien bzw. Südamerika) bezeichnet, deren Faserstruktur und Narbenbild ziegenähnlichen Charakter aufweist.

Skivers:

Dicke, kräftige Schaffelle werden nach der Enthaarung gespalten. Der Narbenspalt wird dann hier mit Skivers bezeichnet.

Ziegenfelle:

Ziegenfelle werden sortiert nach:

Alter :

  • Saugzickel
  • Zickel
  • feine Heberlinge
  • Heberlinge
  • Geißen

Gewicht:

Ziegenfelle werden im sogenannten Bogengewicht gehandelt. Dieses Bogengewicht stellt ein Durchschnittsgewicht aus z. B. 100 bzw. 500 Einzelfellen dar. Das Gewicht des Einzelfelles muss nicht mit dem Bogengewicht übereinstimmen.

Farbe:

bunt, einfarbig.

Reptilien:

Reptilienhäute (von Schlangen, Eidechsen, Krokodilen) werden nach Breiten- und Längenmaß sortiert.

Die Schädenvergütung:

Die Ware kann zusammengestellt werden in gemischten oder in reinen Losen mit der Kennzeichnung R bzw. beschädigten Losen mit der Kennzeichnung B. Befinden sich in gemischten oder reinen Losen beschädigte Häute und Felle, so sind die Schäden mit den unter b) genannten Sätzen zu vergüten. Wird beschädigte Ware in mit B bezeichneten Losen verkauft, so tritt eine Fehlervergütung nicht ein.

Der Verkauf von Schusshäuten und -fellen in gesonderten Losen erfolgt ohne Gewähr für die Beschaffenheit und ohne Fehlervergütung.

Schadensvergütungssätze:

Großviehhäute:

Großviehhäute:ZeichenSchadensvergütung
Fehler im Abfall(A)= 3 %
Fehler im Kern(K)= 6 %
Fehler im Abfall und Kern(AK)= 10 %
Narbenfehler im Abfall(NA)= 3 %
Narbenfehler im Kern(NK)= 6 %
Narbenfehler im Abfall und Kern(NAK)= 10 %
Fehler im Abfall und Narbenfehler im Abfall(ANA)= 6 %
Fehler im Abfall und Narbenfehler im Kern(ANK)= 10 %
Fehler im Kern und Narbenfehler im Kern(KN)= 10 %
Fehler im Abfall und Kern und Narbenfehler im Abfall oder Kern(AKN)= 10 %
Schächtschnitt(S)= 6 %
bis 8 offene Engerlinge (E) (Dassel)= 10 %
Schusshäute = 25 %

Bei (E) Dassel, gleichzeitig mit einem A, K, AK oder Narbenschaden ist nur (E) Dassel zu vergüten. Mehr als 8 offene Engerlinge sowie ähnlich schwer beschädigte Häute sind Schusshäute.

Kalb- und Fresserfelle:

ZeichenSchadensvergütung
A= 7 %
K= 14 %
AK= 16 %
NA= 7 %
NK= 14 %
NAK= 16 %
Narbenfehler in Verbindung mit anderen Fehlern in A, K, AK (soweit nicht Schuss)=AN, KN, AKN= 16 %
bis 5 offene Engerlinge (E) Dassel= 30 %
Schussfelle= 40 %

Bei (E) Dassel gleichzeitig mit einem A, K, AK oder Narbenschaden ist nur (E) Dassel zu vergüten. Mehr als 5 offene Engerlinge sowie ähnlich schwer beschädigte Felle sind Schussfelle.

Schaffelle:

Als Grundlage für die Schadensvergütung für alle Sorten Schaffelle werden die Durchschnittspreise der betreffenden Auktion für Blößen im Durchschnittsgewicht von 3 kg zugrunde gelegt. Schadensvergütungssätze für A, K, AK, NA, NK, NAK-Schäden sind die gleichen wie Kalb- und Fresserfelle.

ZeichenSchadensvergütung
Narbenfehler in Verbindung mit anderen Fehlern in A, K, AK, (soweit nicht Schuss) - AN, KN, AKN= 16 %
Schussfelle= 40 %


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Quellenangabe:

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rohhaut_rohware/rohhaut_als_handelsware.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/27 13:26 von admin