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Prüfung der Migrationsechtheit von Leder:

Bei einem direkten Kontakt von Leder mit weichmacherhaltigen Kunststoffen kann eine Farbwanderung, die als Migration bezeichnet wird, eintreten. Lösliche und besonders fettfreundliche Farbstoffe können über die Weichmacher in die Kunststoffe eindringen und diese anfärben. Sehr oft losen sich aus den zur Lederfärbung oder zur Schönung von Zurichtungen verwendeten Farbstoffgemischen nur eine oder einzelne Komponenten, so dass die übergegangene Farbe einen anderen Farbton aufweisen kann als die gesamte, zur Färbung des Leders verwendete Mischung.

Auch weiße Lackzurichtungen (Polyurethanlacke) können durch kontrastfarbige Zurichtungen anderer Leder angefärbt werden. Als Beispiel sind hier vorbereitete Schuhschäfte genannt, bei denen unter das weiße Lackleder ein dunkelfarbiges zugerichtetes Futterleder eingenäht wurde. Werden derartige Schäfte im Stapel übereinander gelagert, so dass die Lederzurichtungen des Futters mit der Lackzurichtung in direkten Kontakt kommen, dann kann neben einer Verklebung der Zurichtungen miteinander auch eine Farbwanderung eintreten, so dass die Lackschicht irreparabel angefärbt wird.

Zur Prüfung der Diffusionsechtheit der Färbung von Leder gegen plastifiziertes Polyvinylchlorid nach IUF 442 wird eine stark weichmacherhaltige, weißpigmentierte Weich-PVC-Folie eingesetzt, die mit einer vorgeschriebenen Belastung unter erhöhter Temperatur auf die zu untersuchende Lederoberfläche gedrückt wird. Bei einem mit einer Zurichtung versehenen Leder kann die Prüfung mit intakter oder verletzter Deckschicht vorgenommen werden. Es ist im Prüfbericht besonders zu vermerken.

Apparate und Reagenzien:

Vorrichtung, mit der man den Prüfling zwischen Glasplatten einem gleichmäßigen Druck von 0,75 daN/cm2 zu prüfender Lederfläche aussetzen kann. Heizschrank, eingestellt auf eine Temperatur von (50 ± 2)°C. Weiß pigmentiertes plastifiziertes Polyvinylchlorid: 0,5 mm dicke Folien in der Große von 50 mm x 30 mm. Die Mischung der im Kalanderverfahren bei einer Verarbeitungstemperatur von (150 ± 5) °C hergestellten Folie soll folgende Zusammensetzung besitzen:

Polyvinylchlorid48,0 % ± 1%
Weichmacher:
Dibutylphthalat 24,0 %
Dioctylphthalat 24,0 %


48,0 % ± 1%
Blei-freier Stabilisator1,0 %
Titandioxyd-Anatas-Pigment3,0 %
100 %

Schleifpapier Körnung 180, Graumaßstab zur Bewertung des Anfärbens.

Gerät zur Bestimmung der Migration:

Herstellung des Probekörpers:

Aus dem Probestück werden Abschnitte in der Größe von 30 mm x 20mm ausgeschnitten. Bei der Prüfung der Narbenseite mit verletzter Zurichtung wird die Oberfläche mit Schleifpapier aufgeraut.

Durchführung der Prüfung:

Der Probekörper wird mit der zu prüfenden Seite auf einen Abschnitt der Weich-PVC-Folie aufgebracht. Die Kombination von Probekörper und Folie wird zwischen zwei Platten der Prüfvorrichtung gelegt, und in dieser mit 4,5 kg (entsprechend 0,75 kg / cm2 zu prüfender Lederfläche) belastet. Bei der gleichzeitigen Prüfung mehrerer Probekörper ist darauf zu achten, dass jeder Probekörper in der Plattenmitte so zwischen zwei Platten liegt, dass die gesamten Proben im Plattenstapel gleichmäßig belastet werden. Die beschickte Vorrichtung wird 16 Stunden lang im Wärmeschrank bei (50 ± 2) °C erwärmt. Das Belastungsgewicht soll mindestens eine Stunde im Wärmeschrank vorgewärmt worden sein. Die Probekörper sind nach der erfolgten Prüfung zu entlasten und danach bei Raumtemperatur abzukühlen. Unmittelbar nach dem Abkühlen der zusammengesetzten Probe werden die einzelnen Teile voneinander getrennt und eventuelle Anfärbungen des plastifizierten Polyvinylchlorids werden mit dem Graumaßstab bewertet. Dies wird so durchgeführt, dass der Kontrast zwischen dem Teil der PolyvinyIbeschichtung, der mit der Probe im Kontakt wer, mit dem Teil verglichen wird, der nicht mit der Probe direkt in Berührung kam. Sollten Staub oder lose Fasern am Polyvinylchlorid haften, müssen sie durch Abreiben mit einem weichen Tuch entfernt werden.

Prüfbericht:

Eine Beschreibung der Lederart, Angabe der geprüften Lederseite. Einen Hinweis auf die vorliegende Prüfvorschrift. Einen Vermerk, wenn mit verletztem Finish geprüft wurde, unter Angabe, auf welche Weise die Verletzung des Finishs erfolgte. Angaben über allfällige Abweichungen von den vorgeschriebenen Prüfbedingungen. Echtheitsnote für das Anfärben des Weich-PVC mit Angabe des Farbtones, wenn dieser nicht der Lederfarbe entspricht.

Da auch helle Sohlenmaterialien eine Farbstoffwanderung aus dem Leder anregen können, sollten Leder vor der Verarbeitung entsprechend geprüft werden. Auch hier ist darauf zu achten, dass nicht nur die Originalleder-Oberfläche geprüft wird. Wichtiger ist fast das angeraute Leder, so wie es bei der Schuhherstellung zur Verklebung vorliegt. Eine zusätzliche Migrationsbrücke bildet dabei der verwendete Klebstoff, der bei dieser Prüfung mit zu berücksichtigen ist. Die Methode wird in der IUF 441 „Prüfung der Diffusionsechtheit der Farbe von Leder gegen Rohgummi-Crêpe„ beschrieben. Das Prinzip der Methode beruht darauf, dass der Probekörper auf der zu prüfenden Seite unter Verwendung von weißpigmentierter Rohgummilosung (Gummi-Zement) mit Rohgummi-Crêpe zusammengeklebt wird, worauf der Probekörper in einem geeigneten Apparat belastet und erhöhter Temperatur (50 ± 2) °C ausgesetzt wird. Anschließend wird die Diffusion von Farbstoff aus dem Leder in den Rohgummi-Crêpe mit dem Graumaßstab bewertet.

Die Migrationsprüfung mit der Weich-PVC-Folie wird immer zuerst durchgeführt, um grundsätzlich festzustellen, ob Farbstoffe vorhanden sind, die in den Kunststoff eindringen können.



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lederpruefung_lederbeurteilung/pruefung_der_migrationsechtheit_von_leder.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/27 13:45 von admin