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Die Bestimmung der Hydrolysefestigkeit von zugerichtetem und nichtzugerichtetem Leder

Die Bestimmung der Hydrolysefestigkeit von zugerichtetem und nichtzugerichtetem Leder:

Die Bestimmung der Hydrolysefestigkeit von zugerichtetem und nichtzugerichtetem Leder ist als Übergang zwischen den Alterungsmethoden des Leders zu denen der Zurichtung anzusehen, die in der DIN 53344/82 beschrieben wird. Es werden die Veränderungen von Ledern und / oder Zurichtungen durch die Einwirkung von feuchter Wärme im Vergleich zu den Eigenschaften des Ausgangsmaterials geprüft.

Durchführung:

Aus den entnommenen und klimatisierten Probestücken werden nach Art und Anzahl der vorgesehenen Vergleichsprüfungen entsprechende Probekörper ausgeschnitten und einzeln gekennzeichnet. Es wird dabei, wie bei den jeweiligen Prüfmethoden (z. B. Zugfestigkeit, Narbendehnfähigkeit, Reibechtheit usw.) beschrieben, die Lage der Probekörper zur Rückenlinie berücksichtigt. Für die vorgesehenen Einwirkungszeiten der Alterung werden die Probekörper willkürlich aus der Gesamtanzahl an Probekörpern entnommen. Die Bezugsmessungen werden sofort an nicht gealterten Probekörpern durchgeführt. Zur Lagerung der zur Alterung vorgesehenen Probekörper werden Tonplatten verwendet, so wie sie für präparative chemische Arbeiten benutzt werden. Diese Tonplatten sind zuvor drei Tage zu wässern, danach zu säubern und vor dem Gebrauch wieder zu trocknen.

Die Probekörper werden flach mit der zugerichteten Seite nach oben auf die Tonplatten aufgelegt, so dass sie sich darauf gegenseitig nicht berühren, Sind mehrere Tonplatten mit Probeköpern übereinander zu stapeln, so müssen die Abstandhalter ebenfalls aus Ton sein. Diese Platten mit den Probekörpern werden in einen Exsikkator oder ein Hartpolyethylengefäß gestellt, dessen Boden mit 10 mm Wasser bedeckt ist. Die Tonplatten dürfen keinen direkten Kontakt mit dem Wasser haben. Das Gefäß wird verschlossen und bei ( 50 ±1)°C in einem Wärmeschrank aufbewahrt, wobei nach einer, zwei, drei und vier Wochen die bezeichneten Probekörper entnommen und jeweils nach einer Rückklimatisierung bei 23/50 entsprechend geprüft werden.

In einer verschärften Prüfung können die Leder auch nach einer Vorbehandlung mit der Schweißlösung, in der sie zehn Minuten in einem Exsikkator bei 40 mbar eingelegt waren, die bei 23/50 wieder getrocknet worden sind, den gleichen Alterungsbedingungen unterworfen werden wie die nicht mit der Schweißlösung behandelten Probekörper. Die Schweißlösung besteht aus 5,0 g Kochsalz, 0,01 g Glucose, 0,40g Harnstoff, 0,01 g Sek. Ammoniumphosphat, 3,03 Milchsäure, 1,50 g Kaliumhydroxid fest, 0,1 g Glycocoll und 90ml Wasser und wird mit Ammoniak auf pH 8,5 eingestellt. Zur Vergleichsprüfung werden hier Probekörper verwendet, die sofort nach der Schweißbehandlung für drei Tage im Normalklima bei 23/50 getrocknet worden sind. im Prüfbericht sind zusätzlich die Sonderbehandlungen anzugeben.



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