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Faßschwöde

Bei der Faßschwöde wird, wenn nach der Weiche nicht entfleischt wurde, mit der Wassermenge der Prozess begonnen, die als Restwassermenge im Arbeitsgefäß nach einem gründlichen Ablassen der Weichflotte übrig geblieben ist. Diese Restwassermenge beläuft sich im allgemeinen zwischen 20 - 30 %, bezogen auf das Hautgewicht. Wird nach der Weiche entfleischt, wird hierbei die Wassermenge im Hautmaterial durch das Abpressen stark vermindert. In diesem Falle ist vor der Äscherchemikalienzugabe 20 - 30 % Wasser, bezogen auf das Hautgewicht, in das Arbeitsgefäß einzuleiten.

Ob die nun vorliegende Wassermenge - das gilt für beide vorher angeführten Fälle - für einen richtigen Verlauf des ersten Teilprozesses der Faßschwöde genügend ist, richtet sich nach folgendem:

5 bis 10 Minuten nach Zugabe aller Äscherchemikalien muss an dem Hautmaterial und an den Fasswänden ein homogener Brei, der aus den zerstörten Haaren, dem Kalk, den Äscheranschärfmitteln und dem Wasser besteht, vorhanden sein; dieser Brei muß zähflüssig abtropfen. Befinden sich noch Kalkpulverstellen im Arbeitsgefäß bzw. unaufgelöste Schuppen des Schwefelnatriums, ist zu wenig Wasser vorhanden. Dann muß anteilig Wasser in Mengen von 5 %, bezogen auf Hautgewicht, noch hinzugefügt werden. Dies geschieht jeweils in Abständen von 5 Minuten so lange, bis obige Forderung erfüllt ist. Tropft der Brei dünnflüssig ab, ist zu viel Wasser vorgegeben worden; dies führt zu stark verquollenen und narbenverzogenen Blößen. Bei der Einarbeitung der nächsten Partie ist dann die Wassermenge durch ein stärkeres Abwelken des Wassers nach der Weiche, sofern nach derselben nicht entfleischt wurde, zu vermindern; wurde entfleischt, ist mit weniger Wasser zu beginnen. Ist nun das richtige Verhältnis von Wasser, Kalk und Anschärfmitteln vorhanden, wird der erste Teilprozess dieser Arbeitsweise, „die eigentliche Fassschwöde“ durchgeführt. Nach Ablauf desselben wird soviel an Wasser hinzugefügt wie man beim herkömmlichen Äscher einsetzt. Dies darf jedoch nicht auf einmal geschehen, sondern muss in drei bis vier Anteilen in Abständen von 15 bis 30 Minuten erfolgen, wobei zu beachten ist, dass die ersten zwei bis drei Anteile nicht höher als 25 % sind und der letzte Anteil die Restmenge auf die erforderliche Gesamtmenge beträgt.



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lederherstellung/aescher/fassschwoede.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/26 19:40 von admin