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Alkoholgerbung
Alkoholgerbung
Alkoholgerbung ist praktisch ohne große Bedeutung, da der Alkohol allein nicht ausgerbt. Prof. Fr. Knapp der zuerst ein „Alkoholleder„ hergestellt hatte, behandelte wasserhaltige Blöße wiederholt mit Alkohol von ansteigender Konzentration und entfernte dadurch das Quellungswasser. Beim nachherigen Liegen an der Luft verdunstet der Alkohol, und die Zwischenräume des Hautgewebes füllen sich mit Luft, die das Zusammenkleben der Fasern verhindern, sodass die Haut nach einigem Ziehen und Dehnen, weich und geschmeidig bleibt.
Das „Alkoholleder“ enthält also gar keinen Alkohol und kann deshalb auch damit nicht ausgegerbt sein. Im Juni 1913 wurde eine „Alkoholgerbung„ zum Patent angemeldet, wobei Alkohol (auch in Wein vergorene Fruchtsäfte) zur Vorbereitung der Gerbung hergezogen werden sollte. Das Patent wurde jedoch nicht erteilt, weil das Verfahren nicht ernst genommen werden konnte.
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