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Altgerbung Altgrubengerbung

Altgerbung:

Die Altgerbung wird nach altem Verfahren unter ausschließlicher Verwendung von Eichen- und Fichtenrinden als Gerbstoffe durchgeführt.

Um eine gleichbleibende Qualität des altgrubengegerbten Leders zu gewährleisten, sind für dieses Herstellungsverfahren nachstehende Vorschriften sowohl seitens der im Altgerberverband zusammengeschlossenen Gerber (in den Verbandssatzungen) als auch seitens des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung im Deutschen Normenausschuss (in der RAL-Bezeichnungsvorschrift 061A) festgelegt worden:

  1. Verwendung nur erstklassigen Hautmaterials.
  2. Erhaltung der natürlichen Kompaktheit des Hautfasergefüges durch schonendste Behandlung der Häute in der Vorbereitung (Wasserwerkstatt) und in der Gerbung.
  3. Langsame stufenweise Gerbung in schwachen, kalten, rein pflanzlichen Gerbbrühen in mindestens drei Sätzen ausschließlich in Gruben ohne jede Bewegung. Dabei dürfen nur pflanzliche Gerbstoffe in Form von Lohe (gemahlene Rinde) zum Einsatz kommen, jegliche Extraktverwendung ist verboten. Mindestens 50 % der Reingerbstoffe müssen Eichenrinde sein.
  4. Die Mindestgerbdauer muss für Leder bis 3,5 mm Stärke neun Monate, für Leder über 3,5 mm Stärke zwölf Monate betragen.
  5. Bei der Fertigstellung der Leder nach der Gerbung (Zurichtung) ist jegliche Bleichung, Narbenappretur, Beschwerung, Fixierung usw. Unzulässig.
  6. Bestimmte chemische und physikalische Analysendaten müssen erreicht bzw. eingehalten werden, z. B. Abnutzungskoeffizient, Wasseraufnahme, Wasserdampfdurchlässigkeit usw.

Die Einhaltung dieser RAL-Vorschriften wird von staatlichen Instituten überwacht. Nach dem Altgerbungsverfahren werden sog. Sohlleder und Vacheleder hergestellt.



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lederarten/altgerbung_altgrubengerbung.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/27 12:16 von admin