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Wiegen und Messen von Rohware
Wiegen und Messen von Rohware:
a) Das Gewicht (Grüngewicht) wird folgendermaßen festgestellt:
Die Häute und Felle werden möglichst haartrocken, nach Entfernung noch anhaftender Fleischteile und nach dem Erkalten - vor dem Salzen - gewogen. Für Nässe und evtl. anhaftende Fett- und Fleischteile muss ein entsprechender Abzug gemacht werden. Das so erhaltene Nettogewicht der Rohware wird in die Gewichtslisten eingesetzt. Das Gewicht des anhaftenden Dunges wird abgeschätzt und gesondert angegeben. Der Dung- und Fettanhang bei Kalbfellen ist ebenfalls am Bruttogewicht abzusetzen.
b) Rosshäute, Fohlenfelle usw. werden ohne besondere Streckung von der Oberwurzel bis zur Schwanzwurzel gemessen und nach Längenmaß angeboten.
c) Das Weichgewicht der Rohware muss mindestens 100 % des Grüngewichtes ergeben; geringfügige Abweichungen nach unten bis zu höchstens 2 % sind toleriert.
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