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Wet-Blue Leder Untersuchung

Wet-Blue Leder

Wet-Blue Leder

Bei Wet-Blue Leder handelt sich um Häute oder Felle, die im nassen chromgegerbten Zustand vorliegen. Diese gegerbten Häute und Felle weisen einen Wassergehalt von mind. 50 % und sind gegerbte Halbfertigprodukte.

Sie sind nach entsprechender Vorbereitung längere Zeit lagerfähig. Aus zolltechnischer Sicht sind noch die folgenden Bearbeitungsgänge bei der Herstellung von Wet-blue-Ledern zulässig.

  1. Durchführung der üblichen mechanischen Arbeiten in der Wasserwerkstatt (Enthaaren, Entfleischen, Streichen);
  2. Spalten;
  3. Abwelken und ausrecken.

Zur direkten Untersuchung werden Proben herausgeschnitten und sofort aus einem Anteil Einwaagen die Bestimmung des Eingangswassergehaltes durchgeführt. Die übrigen Lederproben werden schonend getrocknet, zerkleinert und nach den bei der chemischen Lederanalyse beschriebenen Methoden in den folgenden Punkten untersucht:

Wassergehalt:

Der Wassergehalt soll bei Wet-blue-Ledern aus Rindhäuten und Kalbfellen mindestens 50 %, bei Kleintierfellen mindestens 60 % betragen. Der Wassergehalt sollte nicht zu niedrig liegen, da bei zu stark ausgetrockneter Ware stets unerwünschte Auskristallisationen der vorhandenen Mineralsalze auftreten. Bei Lagerung und Transport gebildete Falten sind bei angetrockneter Ware später nur noch sehr schwer zu entfernen. Bei Kleintierfellen kann ein Abwelken dazu führen, dass die Abwelkfalten nach längerem Transport später nicht mehr beseitigt werden können.

Chromoxidgehalt

Der Chromoxidgehalt soll mindestens 2,0 % und nicht über 5,0 %, bezogen auf Ledertrockensubstanz, betragen. Das Leder muss in seiner ganzen Dicke durchgegerbt sein. Bei zu niedrigen Chromoxidwerten besteht, Insbesondere bei empfindlicher Rohware, die Gefahr des Auftretens von Losnarbigkeit. Bei Chromoxidgehalten, die über dem angegebenen Bereich liegen, sind die Eigenschaften durch die späteren Nachbehandlungen nur noch sehr schwierig zu variieren.

Fettgehalt

Der Fettgehalt bzw. die mit Dichlormethan extrahierbaren Stoffe, sollten nach den an Wet-blue-Ledern verschiedenster Provenienzen vorgenommenen Untersuchungen nicht über 2,0 %, bezogen auf wasserfreie Ledersubstanz, liegen. Bei höheren Werten, z. B. bei Wet-blue-Ledern aus Schaffellen, kann, wenn dies aus zolltechnischer Sicht erforderlich ist, der Nachweis geführt werden, ob es sich hier um Naturfette handelt oder nicht. Dazu werden gaschromatographische Verfahren angewendet. Der pH-Wert sollte bei Wet-blue-Ledern nicht unter 3,0 liegen und seine obere Begrenzung bei 3,5 haben. Die Angaben der Literatur, dass die Wet-blue-Gerbungen bei pH-Werten von 3,7 bis 3,8 beendet werden, sagen nichts über den tatsächlichen pH-Wert der Wet-blue-Leder nach einiger Lagerzeit aus. Es tritt durch die weitere Hydrolyse und Verolung freie Säure auf, die zu der pH-Einstellung in den angegebenen Bereichen führt. Bei pH-Werten unter 3,0 ist die Gefahr der Säureschädigung, vor allen Dingen bei erhöhten Temperaturen während der Lagerung oder des Versandes, nicht auszuschließen.

Auswaschbare Mineralstoffe

Auswaschbare Mineralstoffe sollten in Wet-blue-Ledern nur in begrenzter Menge vorliegen und zwar nicht über 10 %, bezogen auf wasserfreie Ledersubstanz. Zu hohe Anteile löslicher Mineralstoffe (die zum Teil über 20 %, auf Ledertrockensubstanz berechnet, ausmachen können) stellen beim Verkauf nach Gewicht eine künstliche Beschwerung dar. Außerdem besteht bei einem Absinken des Wassergehaltes die Gefahr der Auskristallisation im Narbenbereich, so dass es hier zu einem Aufwerfen des Narbens kommt, was sich später oft nicht mehr vollständig beseitigen lässt. Es ist daher zweckmäßig, dass die Wet-blue-Leder nach einer Ablagerungszeit im herstellenden Betrieb vor dem Versand kurz ausgewaschen werden.

Lagerung

Probleme können bei der Lagerung und dem Transport von Wet-Blue-Ledern durch Schimmelpilze auftreten. Sie rufen dadurch Schäden auf dem Leder hervor, dass sie Fleckenbildung auf dem Leder erzeugen. Es handelt sich um Ausscheidungen der Pilze, wobei unterschiedliche Farbstoffe und Farbkörper, weitestgehend unlöslich, im Leder und auf seiner Oberfläche abgelagert werden. Die meist runden, aber auch flächenartigen Flecken können verschiedenartig gefärbt sein (rot, braun, violett, gelb, grün, grau). Eine vollständige Entfernung dieser Farbstoffe ist oft bei der Weiterverarbeitung nicht mehr möglich. Zur Desinfektion dürfen aber nur Hilfsstoffe verwendet werden, die speziell für Leder entwickelt worden sind. Es kommt bei der Anwendung anderer Mittel sehr oft zu einer angerbungsähnlichen Erscheinung im Narbenbereich der Leder, und darüber hinaus weisen diese chemischen Substanzen oft sehr intensive Eigengerüche auf, die sich bis zur Fertigstellung des Leders nicht mehr beseitigen lassen. Weiterhin muss bei dem Einsatz der fungiziden Stoffe eine spätere Abwasserverunreinigung ebenso ausgeschlossen werden wie Gesundheitsschäden bei der Weiterverarbeitung der Leder. Die Fungizid-Behandlung sollte aber auch in Betrieben durchgeführt werden, die für den eigenen Bedarf Leder erzeugen, die im Wet-blue-Zustand längere Zeit gelagert werden müssen. Hier können schon in kurzer Zeit Schimmelpilze erheblichen Schäden anrichten. Besonders schnell treten Schimmelpilze an Wet-Blue-Ledern auf, wenn zu deren Herstellung selbst mit zuckerartigen Stoffen reduzierte Brühen verwendet worden sind, da die Umsetzung der zuckerartigen Stoffe bei der Reduktion durch Überschussanwendung meist nicht vollständig ist. Wie bei jedem Pilzbefall auf Leder muss auch bei dem Schimmelpilzbewuchs auf Wet-Blue-Ledern davon ausgegangen werden, dass es zu einer Spaltung von im Leder vorhandenen Naturfetten kommt. Dadurch werden Fettsäuren frei, die später am Fertigleder Ursache für Fettausschläge sein können.

Messung und Nachmessung von Wet-Blue

Die Nachmessung der Größen der Wet-Blue-Leder erfolgt nach den Angaben des Internationalen Kontrakts fur Häute und Felle Nr. 2x 1982. Dazu wird ein Mindestmuster von 5% oder nach Absprache auch weniger, das repräsentativ für die gesamte Ware ist, aus der Originalverpackung gezogen. Wet-Blue-Leder sind vor dem Messen für mindestens zwei Stunden bei 37 °C einzuweichen. Die Leder werden dann glatt auf einem Bock aufgeschlagen und 24 Stunden abtropfen gelassen. Die Felle sind danach völlig glatt, aber nicht ausgereckt, auszubreiten. Dies erfolg auf einer durchsichtigen Plexiglasplatte, die bei dem Messverfahren kein eigenes Signal in der elektronischen Messmaschine auslöst. Zum Glätten der Wet-Blue-Leder werden Schlicker verwendet. Es sind Maßdifferenzen von 3 % zugelassen. Ist die Abweichung größer, so ist ein Ausgleich auf der Basis der tatsächlichen Abweichung vorzunehmen. Ein Messen der Wet-Blue-Leder in der Stiftenradmessmaschine ist nicht gestattet,da bei nassem Leder die Haftkräfte zwischen dem Messgut und dem Messtisch zu groß sind. Dadurch käme es zu einer unkontrollierbar starken Dehnung der Leder.

siehe auch: Wet-Blue



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lederpruefung_lederbeurteilung/wet-blue_leder_untersuchung.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/27 13:21 von admin