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Prüfung der Waschechtheit von Leder - Waschbarkeit von Leder

Die Forderung, waschbare Leder herzustellen, wird immer dann gestellt, wenn Leder wie andere Wäschestücke direkt auf der menschlichen Haut getragen werden. Obwohl derartige Bekleidungsleder, beginnend mit der Auswahl der Gerbstoffe (bewährt hat sich die Kombination der Chromgerbung mit Glutardialdehyd) und dem Einsatz entsprechender Farb- und Fettstoffe, durchaus hergestellt werden können, wird die Möglichkeit, Leder im Gebrauch waschen zu können, immer nur begrenzt wahrgenommen. Zur Wäsche sollten möglichst einfach verarbeitete Lederbekleidungstücke, wie Lederhemden usw. kommen, während Ledermäntel, Kostüme etc. auch weiterhin dem Lederreiniger übergeben werden dürften.

Durchführung der Prüfung:

Unter Waschechtheit von Leder ist sein Verhalten beim Waschen mit Spezialwaschmitteln zu verstehen. Die Lederproben werden gewaschen und danach ihre Eigenschaftsänderungen z. B. Flächenänderungen, Änderungen der äußeren Beschaffenheit usw. festgestellt. Es wird das gleiche Gerät zur Waschprüfung verwendet, wie dies bei der Bestimmung der Reinigungsbeständigkeit beschrieben wurde. Die Temperatur des Wasserbades wird durch einen Thermostaten so geregelt, dass die Seifenlösung auf (30°C±2) °C gehalten wird.

Als Prüfkörper dienen zwei 10 cm x 10 cm große Lederabschnitte, deren Flächen durch Messen der Seitenlangen auf 0,1 mm bestimmt werden. Wenn die Prüfung des Anfärbens von Begleitgeweben durchgeführt werden soll, dann werden zwei weitere Probekörper der angegebenen Größe verwendet. Der eine Probekörper wird zwischen zwei Begleitgeweben aus Baumwolle, der andere Probekörper zwischen zwei Begleitgeweben aus Wolle gelegt und zu je einem Prüfling durch Zusammennähen von zwei sich gegenüber liegenden Seiten verarbeitet. Hier können auch, je nach Anforderungen, Mischgewebe eingesetzt werden.

Zur Herstellung der Waschflotte werden 5,0 g Laurylsulfat oder eines anderen Fettalkoholsulfates in etwa 200 ml heißem destilliertem Wasser gelöst und danach auf 1 l aufgefüllt. Die Prüfung des Leders und die Bestimmung des Anfärbens von textilem Begleitmaterial durch Leder werden in gesonderten Gefäßen durchgeführt. Für jede Prüfung werden die beiden Prüflinge in dem Waschgerät unter Beigabe von Glasperlen (30 Stück mit einem Einzeldurchmesser von im Mittel 8 mm (7,5 bis 8,2 mm) und einem Gesamtgewicht von 20 bis 22 g) oder Walkkugeln (20 Stahlkugeln mit einem Einzeldurchmesser von 6 mm und einem Gesamtgewicht von 20 bis 22g) gewaschen.

Die Waschflotte wird als 20fache Menge des Trockengewichts der Probekörper berechnet. Die Waschtemperatur betragt (30°C±2) °C und die Dauer der Wasche 30 min bei einer Umdrehungszahl der Achse des Waschgerätes von 40 Umdrehungen/min.

Nach dem Waschen wird die Flotte in ein Becherglas für die weitere Beurteilung abgegossen. Die Probekörper werden zweimal 5 min lang mit kaltem destilliertem Wasser bei einem Flottenverhältnis von 1:20 gespült und danach leicht ausgequetscht. Bei der Prüfung des Anblutens der textilen Begleitgewebe durch die Farbstoffe des Leders werden die Nähte auf einer Längsseite geöffnet und die Probekörper bei Raumtemperatur von 18 bis 27°C so getrocknet, dass Leder und Begleitgewebe frei hängen.

Zur Auswertung wird zuerst die Fläche des getrockneten und danach klimatisierten Leders bestimmt. Dazu werden die Längen der 10 mm vom Rand entfernt angebrachten Linien (Abb. 70) mit der Schieblehre gemessen. Bei stärker verzogenen Lederproben kann auch das Planimeter verwendet werden.

Abb. 70: Probekörper zur Bestimmung der Waschbarkeit

Die Angabe der Flächenänderung erfolgt in % auf 1 % gerundet.

Die Änderungen der äußeren Beschaffenheiten (Weichheit, Geschmeidigkeit, Griff, Zügigkeit usw.) werden nach dem Trocknen und bei Handschuhledern gegebenenfalls nach einem leichten mechanischen Behandeln (Stollen) durch Vergleich mit dem unbehandelten Originalmuster festgestellt. Rauleder werden nach dem Trocknen vor der Bewertung der Farbänderung mit einer Haarbürste (Kleiderbürste) leicht aufgeraut, um den Faserflor wieder aufzurichten. Die eventuell aufgetretenen Veränderungen der Lederfarbe werden mit dem Graumaßstab DIN 54001 bzw. IUF 131, die Anfärbungen des Begleitgewebes mit dem Graumaßstab nach DIN 54002 bzw. IUF 132 bestimmt. Je nach den Anforderungen, die an das zu prüfende Leder gestellt werden, kann auch die Benetzbarkeit des Leders vor und nach der Waschprüfung untersucht werden.

In sehr vielen Fällen tritt eine Verfärbung des mit einem Leder verarbeiteten textilen Gewebes erst während des Trockenprozesses nach der Wäsche auf. Leder bleibt im allgemeinen länger feucht, so dass beim Trockenvorgang Wasser aus dem Leder in das Textilmaterial eindringt. Es hat sich gezeigt, dass sehr oft erst zu diesem Zeitpunkt Farbstoffe aus dem Leder in die Textilien eindringen, so dass die aneinander grenzenden Bereiche verfärbt werden. Leder und Textilien sollten daher nur Ton in Ton verarbeitet werden. Zu starke Farb- und vor allen Dingen Hell-Dunkelkontraste müssen vermieden werden.



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lederpruefung_lederbeurteilung/pruefung_der_waschechtheit_von_leder.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/27 13:33 von admin