=====Begriffsbestimmungen für Leder aus Großtierhäuten:===== a) Als Leder darf nur ein Werkstoff bezeichnet werden, der aus der tierischen Haut durch Gerben oder Imprägnieren unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt ist. =====Vollnarbenleder oder vollnarbiges Leder:===== Diese Leder sind stets auf der Narbenseite voll erhalten und nicht oberflächlich in der Dicke oder Substanz des Narbens verändert oder verjüngt. Das Schleifen oder Buffen oder andere Arbeitsgänge die die Substanz durch Entfernen verändern, sind nicht zulässig. =====Vollleder Voll-Leder:===== Voll-Leder ist Leder, das durch Bearbeitung von der Fleischseite auf die für Sattler-, Polster- und Täschnerwaren erforderliche Dicke gebracht ist. (Jene narbenseitigen Arbeitsgänge, welche die Dicke der Haut __**kaum**__ beeinflussen und daher auch das __**wesentliche Narbengefüge**__ nicht beseitigen, wie Buffen, Schleifen u. ä., sind bei Voll-Leder zulässig). =====Spaltleder:===== Spaltleder sind die durch Spalten gewonnenen mittleren und unteren Teile der Haut; Narbenspaltleder besteht aber ausschließlich aus Narbensubstanz ohne Ledergrobfaser. =====Lederersatzstoffe:===== Alle lederähnliche Eigenschaften aufweisenden Werkstoffe, die nicht aus gewachsener tierischer Haut gewonnen sind, oder bei deren Herstellung die tierischen Hautfasern aus ihrer natürlichen Verflechtung gelöst wurden, sind, wenn Wortverbindungen mit Leder gewählt werden, als Lederersatzstoffe zu kennzeichnen. =====Bezeichnungsvorschriften bei Angebot oder Verkauf:===== -Wird Voll-Leder beim Angebot oder Verkauf bezeichnet, so muss dies in Verbindung mit dem Tiernamen geschehen, z. B. Voll-Rindleder. -Wird Spaltleder beim Angebot oder Verkauf bezeichnet, so muss es als solches in Verbindung mit dem Tiernamen gekennzeichnet werden, z. B. Spalt-Rindleder. -Wird Narbenspaltleder beim Angebot oder Verkauf bezeichnet, so muss es als solches gekennzeichnet werden. -Leder, das durch Zurichtung den Narben eines anderen Tieres trägt, muss mit der entsprechenden Doppelbezeichnung versehen werden, z. B. Voll-Rind-Leder mit Eisbärnarben, Spalt-Rindleder mit Schweinsnarben. -Zusätze zu den obigen Bezeichnungen wie **Echt** und **Prima **dürfen nur gebraucht werden, wenn sie auf sämtliche Eigenschaften des Erzeugnisses zutreffen. -Lederwaren, die mit Metall, Sperrholz, Pappe oder ähnlichem versteift sind, dürfen nicht als **massiv** bezeichnet werden. -Lederwaren aus Kunstleder oder Lederersatz müssen als solche eindeutig gekennzeichnet werden. ~~NOCACHE~~ ---- \\ ===== Kategorien: ===== \\ {{tag>Alle-Seiten Gesamt ledertechnik lederherstellung lederarten lederbegriffe}} \\ ---- ==== Quellenangabe: ==== [[:quellen|Quellenangabe zum Inhalt]]\\ ==== Zitierpflicht und Verwendung / kommerzielle Nutzung ==== //Bei der Verwendung von Inhalten aus [[https://www.lederpedia.de|Lederpedia.de]] besteht eine Zitierpflicht gemäß Lizenz [[https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de|CC Attribution-Share Alike 4.0 International]]. Informationen dazu finden Sie hier [[https://www.lederpedia.de/zitierpflicht_bei_verwendung_von_inhalten_aus_lederpedia.de|Zitierpflicht bei Verwendung von Inhalten aus Lederpedia.de]]. Für die kommerzielle Nutzung von Inhalten aus [[https://www.lederpedia.de|Lederpedia.de]] muss zuvor eine schriftliche Zustimmung ([[https://www.lederpedia.de/kontakt|Anfrage via Kontaktformular]]) zwingend erfolgen.// ---- [[https://www.Lederpedia.de|www.Lederpedia.de]] //- Lederpedia - Lederwiki - Lederlexikon//\\ //Eine freie Enzyklopädie und Informationsseite über Leder, Ledertechnik, Lederbegriffe, Lederpflege, Lederreinigung, Lederverarbeitung, Lederherstellung und Ledertechnologie// ----